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Prinzip der Datenverwaltung

Datenprivatsphäre

Regelung, ob, warum und unter welchen Bedingungen personenbezogene und andere geschützte Daten genutzt werden dürfen.

Zugeordnete Domänen: Datenanalyse · CybersicherheitConcept ID: concept-data-privacy

Definition

Datenprivatsphäre ist ein Prinzip, das sicherstellt, dass personenbezogene Daten und andere geschützte Informationen gemäß geltendem Recht, einem begründeten Zweck und den Rechten der betroffenen Personen erhoben, genutzt und weitergegeben werden.

Einfach erklärt

Sie regelt, wer Daten über Personen zu welchem Zweck, unter welchen Bedingungen und mit welchem Maß an Transparenz und Kontrolle nutzen darf.

Warum es wichtig ist

Die Achtung der Privatsphäre schützt Rechte, schafft Vertrauen und reduziert rechtliche, ethische und reputationsbezogene Risiken.

Begriffliche Abgrenzung

Datenprivatsphäre ist nicht dasselbe wie Datensicherheit. Privatsphäre fragt, ob und wie Daten genutzt werden sollen; Sicherheit fragt, wie sie geschützt werden. Daten können stark abgesichert und dennoch ohne ausreichende Begründung erhoben oder verwendet werden.

Praktische Perspektive

Privatsphäre sollte bereits bei der Gestaltung von Zwecken, Datenflüssen und Analyseprozessen berücksichtigt werden und nicht erst nach der Implementierung eines Systems. Weniger Daten zu erheben und ihre Nutzung auf einen klaren Zweck zu begrenzen, kann Risiken schon vor technischen Kontrollen reduzieren.

Verwandte Begriffe