Definition
Ein Auftragsverarbeiter ist eine Person oder Organisation, die personenbezogene Daten im Auftrag eines Verantwortlichen verarbeitet.
Einfach erklärt
Er führt vereinbarte Verarbeitungsvorgänge aus, bestimmt deren Zweck jedoch nicht selbstständig.
Warum es wichtig ist
Die Abgrenzung beeinflusst Pflichten, Weisungen, Verträge und Rechenschaftspflicht der Parteien.
Begriffliche Abgrenzung
Wer Zwecke und wesentliche Mittel selbst bestimmt, kann rechtlich eine andere Rolle haben, unabhängig von der Vertragsbezeichnung.
Praktische Perspektive
Vor Beginn sind tatsächliche Rollen, Umfang, Weisungen und Schutzmaßnahmen zu dokumentieren.